ABG

Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Remynd Systems GmbH

Bedingungen für Dienstleistungs­geschäfte

1. Gegenstand der Bedingungen

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden im Zusammenhang mit der Installation, Konfiguration, Instandsetzung, Schulung und Betreuung sowie sonstiger Unterstützungsleistungen von Hard- und Softwaresysteme durch die Remynd Systems GmbH. Hierzu zählen auch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die Remynd Systems GmbH für beim Kunden geplante Softwareprojekte. Im Rahmen dieser Tätigkeit übernimmt die Remynd Systems keinerlei Verpflichtung in Bezug auf die Eignung der ausgewählten Geräte für die Zwecke und Belange des Kunden. 

2. Leistungserbringung

2.1 Die Leistungen der Remynd Systems GmbH werden nach Arbeitsmethoden durchgeführt, wie sie von der Remynd Systems GmbH für technisch notwendig erachtet werden. Sofern der Kunde andere Arbeitsmethoden für erforderlich erachtet, so hat er hierfür anfallende Mehrkosten zu tragen.

2.2 Auf Wunsch des Kunden erstellt die Remynd Systems GmbH vor Beginn der Leistungserbringung eine Aufwandsschätzung, gegen gesonderte Berechnung.

2.3 Die Remynd Systems GmbH wird ausschließlich als Dienstleister für den Kunden tätig, wobei die Remynd Systems GmbH bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen nur für die Dienstleistung und der Kunde für das Gesamtergebnis verantwortlich ist. 

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde wirkt bei der Spezifikation von Leistungen und bei Bedarf bei Tests mit.

3.2 Der Kunde stellt der Remynd Systems GmbH die notwendigen Geräte und Hilfsmittel den Mitarbeitern der Remynd Systems GmbH während der normalen Geschäftszeiten der Remynd Systems GmbH und ohne Wartezeit zur Verfügung und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen. Die von der Remynd Systems GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Datenfernübertragungs- / Kommunikationseinrichtungen wird der Kunde kostenlos verfügbar halten. Auf Wunsch der Remynd Systems GmbH wird der Kunde auf seine Kosten eine Gelegenheit zur geschützten Lagerung von Material in Gerätenähe schaffen.

3.3 Der Kunde trifft selbst regelmäßig und, soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten. Schäden, die auf unzureichenden Schutzvorkehrungen des Kunden oder auf sonstige Ursachen für Datenverluste beruhen, sind nicht im Rahmen dieser Bedingungen abgedeckt.

4. Preise und Zahlungs­bedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe.

4.2 Die von der Remynd Systems GmbH veröffentlichen Preise sind unverbindlich und erlangen erst mit Annahme der Bestellung durch die Remynd Systems GmbH Gültigkeit.

4.3 An die in Angeboten genannten Preise und Bedingungen hält sich die Remynd Systems GmbH zwei Wochen gebunden. Dies gilt auch für Preise und Bedingungen die in Auftragsbestätigungen der Remynd GmbH enthalten sind und von der vorangegangenen Bestellung des Kunden abweichen.

4.4 Die Preise verstehen sich ohne Reise-, Übernachtungskosten und Spesen. Diese werden gemäß den jeweils gültigen Preislisten der Remynd Systems GmbH gesondert berechnet. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand. Bei umfangreichen Dienstleistungsprojekten erfolgt eine monatliche Zwischenabrechnung.

4.5 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein, soweit keine Zahlung erfolgt ist.

4.6 Vereinbarungen über Termine und Fristen sollen schriftlich festgelegt werden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Leistungstermin mehr als 6 Monate, gelten die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise als vereinbart. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung seitens der Remynd Systems GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.

4.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Remynd Systems GmbH aufrechnen.

4.8 Steht der Remynd Systems GmbH ein Schadensersatzanspruch zu, kann die Remynd Systems GmbH der Gesamtvergütung als Schadensersatzleistung fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Remynd Systems GmbH ist möglich.

5. Haftung

5.1 Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit die Remynd Systems keine vorsätzliche oder von leitenden Angestellten verursachte grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, max. auf 20 % der für die nicht erfüllte Leistung vereinbarten Vergütung, begrenzt. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems  nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der Remynd Systems im Übrigen ausgeschlossen.

5.2 Soweit die Haftung der Remynd Systems ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die Remynd Systems als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden.

5.3 Der Kunde stellt die Remynd Systems von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Vertragspartnern des Kunden, frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

6. Allgemeines

6.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass von der Remynd Systems personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes
gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

6.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Remynd Systems GmbH. Die Remynd Systems GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu übertragen. Die Remynd Systems GmbH übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten.

6.3 Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschließlich verbindlich. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn die Remynd Systems GmbH im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Soweit Geschäftsbedingungen des Kunden diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Remynd Systems GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

6.4 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Remynd Systems GmbH. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform. 

6.5 Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Parteien Göppingen (Baden-Württemberg) als Gerichtsstand. 

6.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht

6.7 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen. Bedingungen für Kaufgeschäfte

Bedingungen für Hardware­verkauf

1. Gegenstand der Bedingungen

Gegenstand dieser Bedingungen ist der Verkauf von Computern, Standardsoftware, Peripheriegeräten, Computerzubehör, Druck- und Kopiersystemen und anderen beweglichen Sachen, nachfolgend „Geräte“ genannt, durch die Remynd Systems GmbH. Die Entwicklung
und Überlassung von Individualsoftware wird von diesen Bedingungen nicht erfasst.

2. Eigentumsvorbehalt

2.1 Die Remynd Systems GmbH behält sich das Eigentum an den Geräten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2.2 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens, insbesondere bei Zahlungsverzug kann die Remynd Systems GmbH die Herausgabe der Geräte, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen angemessener Frist verlangen, über die Ware anderweitig verfügen und nach Zahlung den Kunden in angemessener Frist neu beliefern. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Remynd Systems GmbH hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

2.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die Geräte nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Remynd Systems GmbH darf der Kunde über die Nutzung hinaus nicht über die Geräte verfügen.

2.4 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder auf sonstige Weise ein Recht an den Geräten oder Teilen davon beanspruchen, ist der Kunde verpflichtet die Remynd Systems GmbH unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten hiervon zu benachrichtigen.

3. Preise und Zahlungs­bedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe.

3.2 Die von der Remynd Systems GmbH veröffentlichen Preise sind unverbindlich und erlangen erst mit Annahme der Bestellung durch die Remynd Systems GmbH Gültigkeit.

3.3 An die in Angeboten genannten Preise und Bedingungen hält sich die Remynd Systems GmbH 2 Wochen gebunden. Dies gilt auch für Preise und Bedingungen die in Auftragsbestätigungen der Remynd Systems GmbH enthalten sind und von der vorangegangenen Bestellung des Kunden abweichen.

3.4 Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager. Verpackungs-, Transport- und gegebenenfalls Versicherungskosten werden gesondert berechnet. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden die Remynd Systems GmbH nicht zurück genommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3.5 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein, soweit keine Zahlung erfolgt ist.

3.6 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie die Remynd Systems GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate, gelten die, zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise als vereinbart. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens der Remynd Systems GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.

3.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Remynd Systems GmbH aufrechnen.

3.8 Steht der Remynd Systems GmbH ein Schadensersatzanspruch zu, kann die Remynd Systems GmbH 20% der Gesamtvergütung als Schadensersatzleistung fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Remynd Systems GmbH ist möglich.

4. Gewährleistung

4.1 Die Gewährleistungsfrist bei Sachmängeln beträgt 12 Monate, bei gebrauchten Geräten 6 Monate, ab Lieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Remynd Systems GmbH für Mängel der gelieferten Ware zunächst nach Wahl der Remynd Systems GmbH Gewähr durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

4.3 Angaben der Remynd Systems GmbH hinsichtlich der Geräte dienen nur der Beschreibung ihrer Beschaffenheit, es sei denn die Remynd Systems GmbH erklärt ausdrücklich schriftlich die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Geräte.

5. Haftung

5.1 Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit der Remynd Systems GmbH keine vorsätzliche oder von leitenden Angestellten verursachte grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der Remynd Systems GmbH im Übrigen ausgeschlossen.

5.2 Soweit die Haftung der Remynd Systems GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die Remynd Systems GmbH als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden.

5.3 Der Kunde stellt die Remynd Systems GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Vertragspartnern des Kunden, frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

6. Allgemeines

6.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Remynd Systems GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

6.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Remynd Systems GmbH. Die Remynd Systems GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu übertragen. Die Remynd Systems GmbH übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten.

6.3 Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschließlich verbindlich. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn die Remynd Systems GmbH im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Soweit Geschäftsbedingungen des Kunden diesen Geschäftsbedingungen widersprechen, werden sie nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Remynd Systems GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

6.4 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Remynd Systems GmbH. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

6.5 Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Parteien Göppingen (Baden-Württemberg) als Gerichtsstand.

6.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.

6.7 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen.

7. Besondere Bestimmungen für Software­überlassung

7.1 Die Remynd Systems GmbH überlässt dem Kunden die Software mittels eines Datenträgers, der gesondert zu bestellen ist oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Dokumentation kann nach Wahl durch die Remynd Systems GmbH gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden. Auf Wunsch wird die Remynd Systems GmbH den Kunden bei der Installation, Einführung und Schulung der Software in dessen Betrieb durch die Erbringung von Dienstleistungen gegen gesonderte Berechnung unterstützen. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

7.2 Die Remynd Systems GmbH räumt den Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software in dem zuvor bestimmten Zweck und Umfang selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein Gerät bzw. eine Zentraleinheit und die bestimmte Anzahl von Benutzern. Das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder Vervielfältigungen der überlassenen Software und Dokumentation ist ausschließlich für den eigenen Gebrauch, insbesondere zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zulässig. Die Weitergabe der Software an Dritte ist untersagt.

7.3 An der Software bestehen Schutzrechte der Remynd Systems GmbH. Das Eigentum sowie alle Rechte an der gelieferten Software sowie der Dokumentation verbleiben beim Urheber. Schutzrechts- und sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern, Dokumentationsunterlagen oder sonstigem Material dürfen nicht entfernt werden. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art in die Software sind nicht gestattet. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung, etc.) ist nicht gestattet.

7.4 Sofern dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Urhebers weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsbeschränkungen auferlegt werden als in diesen Bedingungen, so gelten die Nutzungsregelungen des Urhebers vorrangig. Die Remynd Systems GmbH stellt diese dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung.

7.5 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehende Bestimmungen aus Ziffer 7, so kann die Remynd Systems GmbH das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass hierdurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages berührt werden und ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird. Bedingungen für Serviceverträge

Bedingungen für technische Betreuung (Wartung)

1. Gegenstand der Bedingungen

1.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen in Form technischer Betreuung von Computern, Peripheriegeräten, Druck- und Kopiersystemen und anderen beweglichen Sachen bzw. die Beratung und Unterstützung von beim Kunden verwendeter Software, nachfolgend „Servicegegenstände“ genannt, durch die Remynd Systems GmbH.

 1.2 Die Leistungen der  Remynd Systems GmbH beziehen sich auf die im Servicegeräte- bzw. Wartungsschein aufgeführten und an einem bestimmten Standort eingesetzten Servicegegenstände während der Vertragsdauer. Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit die Remynd Systems GmbH diese nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat.

1.3 Bei nicht neuen Servicegegenständen behält sich die Remynd Systems GmbH vor Vertragsbeginn eine kostenpflichtige Überprüfung vor.

2. Vertragsdauer

2.1 Der Vertrag wird durch beiderseitige Unterzeichnung zum festgelegten Vertragsbeginn wirksam und auf unbestimmte Frist geschlossen. Er ist beiderseits schriftlich durch Einschreiben mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündbar, frühestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten.

2.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung seiner Servicegebühren mehr als 4 Wochen in Rückstand kommt.

2.3 Der Vertrag kann insgesamt
oder teilweise für bestimmte Servicegegenstände gekündigt werden. 

3. Mitwirkung des Kunden

3.1 Der Kunde hält die Installations- und Betriebsvorschriften ein und verwendet nur Datenträger, Betriebsmittel und sonstiges Zubehör, die die Remynd Systems GmbH geliefert oder zur Verwendung empfohlen hat.

3.2 Der Kunde stellt der Remynd Systems GmbH die betroffenen Servicegegenstände zur Beseitigung der Störungen zur Verfügung, gewährt den Mitarbeitern der Remynd Systems GmbH während der normalen Geschäftszeiten der  Remynd Systems GmbH und ohne Wartezeit freien Zutritt zu den Servicegegenständen – nach Wahl der Remynd Systems GmbH vor Ort oder per Fernwartung – und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen. Die von der Remynd Systems GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendigen Datenfernübertragungs-/Kommunikationseinrichtungen wird der Kunde kostenlos verfügbar halten. Auf Wunsch der Remynd Systems GmbH wird der Kunde auf seine Kosten eine Gelegenheit zur geschützten Lagerung von Material in Gerätenähe schaffen.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle aufgetretenen Schäden oder Mängel unverzüglich nach Feststellung der Remynd Systems GmbH unter Angabe der für die Ermittlung des Schadens oder Mangels zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Alle Störungen sind, soweit möglich schriftlich, in nachvollziehbarer Form zu beschreiben. Der Kunde verpflichtet sich, geringfügige Pflegearbeiten und Diagnosen im Rahmen der Fernwartung nach telefonischer Anweisung selbst auszuführen.

3.4 Der Kunde trifft selbst regelmäßig und, soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten. Schäden, die auf unzureichenden Schutzvorkehrungen des Kunden oder auf sonstige Ursachen für Datenverluste beruhen, sind nicht im Rahmen dieser Bedingungen abgedeckt.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet die Remynd Systems GmbH rechtzeitig schriftlich zu informieren, wenn er beabsichtigt, Änderungen/Erweiterungen an den Servicegegenständen oder an mit diesen im Verbund arbeitenden Geräten/Systemen vorzunehmen bzw. deren Standort zu verändern. Nachteile (Fehlerbehebungen, etc.), die sich aus derartigen, nicht von der Remynd Systems GmbH vorgenommenen Veränderungen ergeben, trägt der Kunde; insoweit ist jegliche Haftung oder Gewährleistung der Remynd Systems GmbH ausgeschlossen. Die Remynd Systems GmbH ist berechtigt, eine neue, den veränderten Verhältnissen entsprechende angemessene Vergütung festzulegen oder bei erheblich erschwerter Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der Änderung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

4. Preise und Zahlungs­bedingungen

4.1 Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Servicegeräte-/Wartungsschein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Leistung gesetzlich gültigen Höhe.

4.2 Die Preise sind jeweils für ein Jahr im Voraus, immer zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, zu zahlen. Bei unterjährigem Vertragsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung bis zum Ende des ersten Kalenderjahres. Wird auf Wunsch des Kunden von der jährlichen Zahlungsweise abgewichen, so erhöhen sich die Preise bei halbjährlicher Zahlungsweise um 3 %, bei vierteljährlicher Zahlungsweise um 4% und bei monatlicher Zahlungsweise um 5 %.

4.3 Die Remynd Systems GmbH behält sich vor, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen, wenn sich die Preise beeinflussende Kostenfaktoren (Personal-, Material- und Arbeitsmittelkosten) ändern. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung innerhalb eines Jahres seit der letzten Erhöhung um mehr als 5 %, hat der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Ankündigung ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten Monat der Gebührenerhöhung.

4.4 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Remynd Systems GmbH wird ermächtigt, die fälligen Beträge nach Rechnungsstellung per Lastschriftverfahren von einem vom Kunden zu bestimmenden Konto einzuziehen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung tritt Zahlungsverzug ein, soweit keine Zahlung erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug ist die Remynd Systems GmbH berechtigt die vertraglichen Leistungen einzustellen, die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt.

4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Remynd Systems GmbH aufrechnen.

4.6 Steht der Remynd Systems GmbH ein Schadensersatzanspruch zu, kann die Remynd Systems GmbH 20 % der Jahresgesamtvergütung als Schadensersatzleistung fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Remynd Systems GmbH ist möglich.

4.7 Werden während der Laufzeit dieses Vertrages weitere Geräte oder Produkte erworben auf die sich die von der Remynd Systems GmbH zu erbringenden Serviceleistungen erstrecken, so ist die Remynd Systems GmbH berechtigt, den bestehenden Servicegeräte-/Wartungsschein zu ergänzen und die hierdurch anfallende zusätzliche Gebühren entsprechend in Rechnung zu stellen.

4.8 Die nicht durch die vereinbarte Servicegebühr abgegoltenen Leistungen, insbesondere die Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges der jeweiligen Bedingungen, werden zu den zum Leistungszeitpunkt jeweils gültigen Listenpreisen und Konditionen der Remynd Systems GmbH berechnet.

5. Haftung

5.1 Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit die Remynd Systems GmbH keine vorsätzliche oder von leitenden Angestellten verursachte grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, max. jedoch eine Jahresgebühr, begrenzt. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen sind, haftet die Remynd Systems GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung die Remynd Systems GmbH im Übrigen ausgeschlossen.

5.2 Sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten schuldhaft fehlerhaft erbracht, ist die Remynd Systems GmbH verpflichtet, auf Anforderung des Kunden binnen angemessener Frist nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile auszutauschen. Wird eine Nachbesserung oder ein Austausch nicht binnen angemessener Frist durchgeführt oder führen Austausch oder Nachbesserungen nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) wieder auf.

5.3 Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Servicegegenständen selbst entstanden sind, insbesondere bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Folgeschäden bei Ausfall der Servicegegenstände. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wenn die Remynd Systems GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit des Geräts übernommen hat.

5.4 Soweit die Haftung der Remynd Systems GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung aller Personen, die für die Remynd Systems GmbH als Arbeiter, Angestellte, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Subunternehmer oder in sonstiger Weise tätig werden.

5.5 Der Kunde stellt die Remynd Systems GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die über die Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

6. Besondere Bestimmungen für die Überlassung von Software-Updates

6.1 Sofern im Servicevertrag vereinbart, überlässt die Remynd Systems GmbH dem Kunden die jeweils vom Hersteller (Urheber) freigegebenen Update-Versionen der Software mittels eines Datenträgers, der gesondert zu bestellen ist oder vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Dokumentation kann nach Wahl durch die Remynd Systems GmbH gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden. Auf Wunsch wird die Remynd Systems GmbH den Kunden bei der Installation, Einführung, Schulung und der erforderlichen Anpassung an die kundenspezifischen Besonderheiten der Software-Updates in dessen Betrieb durch die Erbringung von Dienstleistungen gegen gesonderte Berechnung unterstützen. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software-Updates eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

6.2 Bezüglich der Nutzungs-, Eigentums-, Schutz- und sonstiger Rechte an den Software-Updates gelten die Lizenzbedingungen für die Überlassung von Software entsprechend. Über die Nutzungsregelungen durch die Remynd Systems GmbH hinausgehende Bestimmungen des Urhebers gelten immer vorrangig. Die Remynd Systems GmbH stellt diese dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung.

7. Allgemeines

7.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Remynd Systems GmbH personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

7.2 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch
die Remynd Systems GmbH. Die Remynd Systems GmbH ihrerseits ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf andere zu übertragen. Die Remynd Systems GmbH übernimmt im Falle der Übertragung ihrer Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte dem Kunden gegenüber die Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten.

7.3 Diese Bedingungen sind für die Geschäftsbeziehung ausschließlich verbindlich. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn die Remynd Systems GmbH im Einzelfall nicht auf sie Bezug nimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Remynd Systems GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

7.4 Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen sowie Nebenabreden und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Remynd Systems GmbH. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 7.5 Soweit gesetzlich zulässig vereinbaren die Parteien Göppingen (Baden-Württemberg) als Gerichtsstand.

7.6 Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne das UN-Kaufrecht.

7.7 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Bedingung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen Lücken enthalten oder der Auslegung bedürfen.